CH - Vorschriften (ASA)

Good to know ...
ASA- Eckdaten für Umbauten
 

A) Allgemeine Informationen
 
Die nachfolgenden Informationen gelten für alle aerodynamischen Anbauteile, welche noch nicht im Fahrzeugausweis bis zum 01.06.2006 eingetragen wurden.
Fahrzeuge die mit dieser Ausrüstung genehmigt sind (Eintrag im Typenschein) sind ausgenommen. 
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer jeweilig für Ihren Wohnkantonzuständige Prüfstelle/ Zulassungsbehörde.
 
Alle Merkblätter können Sie über den nachfolgenden Link direkt bei der ASA- Homepage einsehen:

https://asa.ch/online-bibliothek/
 
Ebenso ist möglich, das Merkblatt unter der nachfolgenden Adresse anzufordern:

ASA Vereinigung der Strassenverkehrsämter
Thunstrasse 9, 3000 Bern 6
Telefon 031 350 83 83
 
Nachfolgend haben wir für Sie einige Montagehinweise zusammengefasst, damit sie Ihre MFK- Prüfung erfolgreich beim 1. Versuch bestehen. Alle Angaben sind lediglich als Hilfestellung anzusehen. Wir übernehmen für die Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen keinerlei Haftung. Bitte alle Angaben in Eigenverantwortung lieber noch einmal und vorab mit den aktuellen Gesetzesentwürfen abgleichen... Fahrzeug- Umbauer ist für eine korrekte und verkehrssichere Umsetzung selbst verantwortlich.
 
B) Markierung
Die Markierung (Typenschild) muss dauerhaft an der im Gutachten vorgeschriebenen Position angebracht sein sowie übereinstimmen.


C) Lackierung
Vor den Lackierarbeiten müssen die erworbenen Anbauteile auf ihre Passgenauigkeit geprüft werden.
Lackierte oder oder bereits montierte Teile sind vom Umtausch ausgeschlossen
 
D) Prüfmontage
Bei der Prüfmontage ist darauf zu achten, dass keine längswirkenden, steifen Befestigungsteile näher als 50mm an die Vorderkante der Stossstange oder Frontschürze reichen.


(ASA Checkliste 1.5, 2.1)  
 

ASA-Richtlinien Prüfmontage


E) Befestigung
Alle Anbauteile müssen dauerhaft und sicher sein befestigt sein.

(ASA Checkliste 1.5, 2.1)

F) Gitter & Öffnungen in Frontschürzen
Ab 80mm muss eine Öffnung der Front, Heckpartie verschlossen werden!
Werden für den Verschluss der Öffnungen Gitter verwendet, müssen diese feinmaschig sein und eine hohe Festigkeit aufweisen.
Es darf keine der Maschen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Maschenweite darf maximal 15x15mm betragen.
Alle Gitter müssen mit einem dauerelastischen Kleber (z.B. Sikafl ex) mit einer Überlappung von mindesten 10mm verklebt werden!

(ASA Checkliste 2.2.1 /2 /3)

Beispiel F):
Gitterbefestigung geklebt mit mind. 10mm Überlappung

ASA-Richtlinien Prüfmontage

Beispiel F:
Gitterbefestigung geklebt mit mind. 10mm Überlappung

ASA-Richtlinien Prüfmontage
 
Maximale Maschenweite Öffnungen über 80mm Ø mit Gitter

Öffnungen über 16cm müssen verkleinert werden oder beim DTC mit einer Einzelabnahme geprüft werden.
Für die mit "DTC" markierten Teile existieren bereits die notwendigen DTC-Gutachten.


ASA-Richtlinien Prüfmontage


G) Festigkeit des Gitters
Das Gitter darf sich an der schwächsten Stelle, bei einer Daumendruckprüfung mit 150N (15Kg) um max. 5 mm durchbiegen!
Wir empfehlen eine Verstärkung des Gitters bei Öffnungen mit einer Höhe ab 13 cm.
Die Alustreben, für die Verstärkung der Öffnung, sollten mit einem Abstand von ca. 10-15cm angebracht und ebenfalls mit dauerelastischem Kleber befestigt werden.

 

ASA-Richtlinien Prüfmontage
  


H) Auspuff- Endrohr
Der Auspuffaustritt darf, wenn er aus der Fahrzeugstruktur herausragt, nicht scharfkantig sein.

 

ASA-Richtlinien
  

I) Haubenaufsätze
Motorhauben- Aufsätze und Lufteintritte, welche über eine Abrollänge im Bereich zwischen 1000 mm bis 2100 mm (ab Boden) verfügen, sind bei einer Fussgängerkollission im Bereich eines möglichen Kopfanpralls. Mit dem Umbau darf kein erhöhtes Verletzungsrisiko für Passanten entstehen.

ASA Richtlinien


J) Bodenfreiheit
Überprüfung mittels Rampe (Rampensteigung = 9% / Rampenhöhe = 8 cm -> Rampenlänge von 890 mm)
Grundsätzlich ist das Fahrzeug bis zur Achsgarantie (Gesamtgewicht) zu beladen. Eingetragene oder einzutragende Rad- Reifenkombinationen sind bei der Prüfung zu berücksichtigen.

ASA-Richtlinien

Infos aus der ASA Richtlinie 2 A
 
Karosserie 

  • Mindesthöhe Scheinwerfer : 50 cm
  • Mindesthöhe Frontblinker, Stand-/ Schluss- & Bremslichter: 35 cm
  • Mindesthöhe für Nebel-/ Tagfahrlichter: 25 cm
  • Mindesthöhen Nummerschilder: 20 cm (Neigung nach oben max. 30° / nach unten max. 15°)

Fahrwerk
Rad-Befestigung

  • M12 x 1,5 -> 6,5 Umdrehungen
  • M12 x 1,25 und M14 x 1,5 -> 7,5 Umdrehungen

Rad-Freigängigkeit

Die Freigängigkeit der Räder muss bei allen Belastungs- und Fahrzuständen gewährleistet sein (zw. Fahrwerk & Reifen mind. 5 mm / zwischen Felge & Fahrwerk mind. 3 mm) 
 
Interieur
Lenkrad- Durchmesser mind. 300 mm -> Fahrzeuge mit höhenverstellbarer Lenksäule
Lenkrad- Durchmesser mind. 320 mm
-> Fahrzeugen ohne verstellbarer Lenksäule (empfohlen)
 

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns hierfür doch einfach.